Die Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren der Psychotherapie und eine kassenärztliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bei einer privaten Krankenversicherung empfiehlt es sich die Kostenübernahme im Vorfeld abzuklären.
In der Verhaltenstherapie stehen die aktuellen psychischen Probleme unter Berücksichtigung von Verhalten, Gedanken und Gefühle im Vordergrund. Auslösende und aufrechterhaltenden Bedingungen werden in einem störungsspezifischen, individuellen Entstehungsmodell berücksichtigt. Mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Methoden werden neue Denk- und Verhaltensweisen erlernt, die zur Problembewältigung beitragen.
Ein hohes Gut in der Psychotherapie ist die Schweigepflicht.
Zu meiner telefonischen Sprechzeit ist die Praxis erreichbar. Gerne kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail hinterlassen werden und ich nehme Kontakt auf. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
In einem Erstgespräch - die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde - werden die aktuellen Schwierigkeiten und die Notwendigkeit einer Psychotherapie geklärt. Bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Falls Abschlussberichte aus anderen Institutionen vorliegen (z.B. aus psychiatrischen Kliniken), sollen diese ebenso mitgebracht werden.
Die Probatorik schließt sich an: In dieser Zeit lernen wir uns kennen, formulieren Therapieziele und für die Therapie wichtige Informationen werden ausgetauscht. Die Psychodiagnostik untersucht das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung und Sie werden über die gestellte Diagnose informiert.
Unter Berücksichtigung der Diagnose und der Komplexität des Behandlungsplans wird bei der Krankenkasse ein Stundenkontingent beantragt. Eine Kurzzeittherapie besteht bspw. aus bis zu 24 und eine Langzeittherapie bis zu 60 Einzeltherapiestunden (im Kindes- und Jugendalter ggf. plus Bezugspersonenstunden).
Die Therapiestunden finden zu einem festen Termin einmal wöchentlich statt. In der Regel dauert eine Therapiestunde 50 Minuten. Manchmal können Doppelstunden sinnvoll sein.
Bei minderjährigen Personen müssen auch bei getrennten Eltern beide sorgeberechtigten Personen schriftlich zur Psychotherapie einwilligen.
Psychologin (Master of Science),
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin,
Psychologische Psychotherapeutin
Bitte beachten Sie, dass meine Praxis aufgrund von Mutterschutz mit anschließender Elternzeit bis voraussichtlich 31.03.2022 geschlossen bleiben wird. Gerne können Sie sich per E-Mail erkundigen, wann neue Therapieplätze vergeben werden können. Ich weise darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme per E-Mail nie als Notfallkontakt geeignet ist. Unterstützung bei der Therapieplatzsuche können Sie von der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 erhalten.